Polizei ermittelt Fahrrad-Diebe in Hamburg-Schnelsen
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Helmut Admin

Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 12402 Wohnort: Hamburg-Tonndorf
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Verfasst am: 15.02.2015, 13:06Titel: Polizei ermittelt Fahrrad-Diebe in Hamburg-Schnelsen |
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Gefunden im Pressespiegel des BDR:
Eine Fahrrad-Diebin aus Stellingen und ihr Hehler, der die große Menge an hochwertigen Rädern in seinem Einfamilienhaus in Hamburg-Schnelsen für den Verkauf über ebay lagerte, wurden von der Polizei ermittelt.
http://www.abendblatt.de/hamburg/article137453020/Polizei-gelingt-Schlag-gegen-organisierten-Fahrraddiebstahl.html
Bilder von den Rädern werden demnächst ins Web gestellt. Räder, für die sich kein Besitzer meldet, dürfen die Diebe behalten! M. W. ist das bei Drogenhändlern anders. Die müssen die Rechtmäßigkeit ihres Besitzes an Geld, Autos etc. belegen, sonst wird der beschlagnahmt. Kann mir bitte jemand erklären, wie die rechtliche Grundlage dafür lautet und warum die mal so und mal so wirkt? Was wäre wohl im Deutschen Blätterwald los, wenn die nicht Räder, sondern Autos geklaut hätten und nun jedes nicht seinem Besitzer zuordbare behalten könnten. _________________ Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden. |
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Grotefend A-Lizenz-Schreiber

Anmeldungsdatum: 29.05.2007 Beiträge: 508 Wohnort: Hamburg-Bahrenfeld
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Verfasst am: 15.02.2015, 14:27Titel: Re: Polizei ermittelt Fahrrad-Diebe in Hamburg-Schnelsen |
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| Helmut schrieb: | | Kann mir bitte jemand erklären, wie die rechtliche Grundlage dafür lautet und warum die mal so und mal so wirkt? |
Es scheint so einfach: Wer eine Sache besitzt, ist auch deren Eigentümer! Wirklich? Nicht immer! Zwar spricht der erste Anschein dafür, dass derjenige Eigentümer ist, der die Sache im Besitz hat. Doch dies ist widerlegbar. Bei Autos ist es noch einfach. Sie sind über die Ident-Nummer beim KBA registriert und dem rechtmäßigen Eigentümer zuzuordnen. An vielerlei anderen Sachen ist rechtmäßiges Eigentum nicht möglich, weil schon der Besitz verboten ist (z. B. Kriegswaffen, Drogen pp.) oder einer Erlaubnis bedarf. Schwierig wird es bei Alltagsgegenständen, zu denen Fahrräder zweifelsohne gehören. Hier ist der Gleichklang Besitz = Eigentum nur im Einzelfall widerlegbar, i. d. R. durch den rechtmäßigen Eigentümer, idealerweise mittels eines entsprechenden Belegs. Und so kommt es zu der unbefriedigenden Situation, dass mangels besseren Wissens der Anscheinsbeweis wieder zur Geltung kommt und die nicht identifizierbaren Räder dem (vermutlich unrechtmäßigen) Besitzer (und nur scheinbaren) Eigentümer zurückgegeben werden müssen.
Wie heißt es doch so treffend?: Die Bremer hängen keinen, außer sie hätten einen! _________________ Sonne in den Speichen sieht nur, wer sein Rad bewegt. |
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Helmut Admin

Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 12402 Wohnort: Hamburg-Tonndorf
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crumble A-Lizenz-Schreiber
Anmeldungsdatum: 03.02.2008 Beiträge: 309
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Verfasst am: 26.02.2015, 14:07Titel: Re: Polizei ermittelt Fahrrad-Diebe in Hamburg-Schnelsen |
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| Grotefend schrieb: | | Wie heißt es doch so treffend?: Die Bremer hängen keinen, außer sie hätten einen! |
Haengen? Wohlmoeglich noch in der schnellen Variante mit Genickbruch?
Nene, bei Fahrraddieben und ihren Hehlern bevorzugen die Bremer das Raedern. Passt thematisch auch viel besser. Die Abstaende der Speichen richten sich danach wie weit der Tatort vom heimatlichen Stall entfernt war und ob sie das Rad zu tode gefoltert haben.
Ein Bremer |
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