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Sichert Eurem Verein Eure Web-Adresse (Domain)

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Helmut
Admin


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 12402
Wohnort: Hamburg-Tonndorf

BeitragVerfasst am: 28.01.2007, 22:20

Titel: Sichert Eurem Verein Eure Web-Adresse (Domain)

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Liebe Leute,

einige Domainenhändler haben sich zunehmend darauf spezialisiert Adressen mit der Endung ".de" aufzukaufen, die eindeutig auf Vereine hinweisen. Das machen die nicht mit einem, sondern mit sehr vielen Vereinen.

Will dann später ein "TSV Entenhausen" eine Homepage mit der Adresse www.tsv-entenhausen.de belegen, muss er die Adresse dem Händler für viel Geld abkaufen. In der Zwischenzeit gaukelt der Händler auf der Seite vor, es könnte die des TSV Entenhausen sein, zeigt aber nur Werbung und Links darauf, durch die er Provisionen erwirtschaftet. Er diskreditiert damit auch den betreffenden Verein.

Ich meine, da sollte sich der Deutsche Sportbund für uns alle massiv dagegen wehren. Ich werd den mal diesbzgl. über den Hamburger Sportbund anschreiben. Vom DSB hab ich nur eine Domain ohne Inhalt und ohne Kontaktadressen gefunden.

Seht in der Zwischenzeit zu, dass Ihr Euch Eure Rechte an Eurem Namen auch im Internet sichert!!!

Wie man versucht mit fremden Eigentum (Namensrechte sind auch Eigentum) versucht Kapital zu schlagen, zeigt folgendes Beispiel, dass meine Homepage betrifft. Es ehrt mich, dass Leute mich so hoch einschätzen, frage mich aber, ob ich rechtlich dagegen vorgehen kann. Ist Helmuts-Fahrrad-Seiten eine von mir einklagbare Marke, auch wenn sie (noch) nicht im Markenregister eingetragen ist. Siehe http://www.helmuts-fahrradseiten.de/

Helmut
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Bergwasserziegentraeger
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 75
Wohnort: HL

BeitragVerfasst am: 02.02.2007, 23:02

Titel:

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Zitat:

Vom DSB hab ich nur eine Domain ohne Inhalt und ohne Kontaktadressen gefunden.

Wikipedia sagt: Am 20. Mai 2006 ist der Deutsche Sportbund mit dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland zum Deutschen Olympischen Sportbund verschmolzen.(DOSB) --> http://www.dosb.de
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Helmut
Admin


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 12402
Wohnort: Hamburg-Tonndorf

BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 00:18

Titel: Deuscher Sportbund - Rechtsfrage

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Danke für den Hinweis. Nun hat das auch Google gelernt, verweist auf den DOSB wenn man nach "Deuscher Sportbund" sucht.

Zum eigentlichen Thema: Der Hamburger Sportbund hat die Rechtsfrage an Dr. Niese, den Justitiar des DOSB weitergeleitet. Ich bin gespannt, was Dr. Niese dazu ausführen wird.

Helmut
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Helmut
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Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 12402
Wohnort: Hamburg-Tonndorf

BeitragVerfasst am: 11.02.2007, 00:22

Titel: Vereinsname von Domainhändler belegt

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Hier mal wieder ein Beispiel dafür, dass jemand den Namen eines Vereins belegt und was er daraus gemacht hat

http://www.rsg-buchenau.de/

Ich hoffe, dass jemand der DOSB dafür sorgt, dass der RSG Buchenau zu seinem Recht kommt.

Helmut
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harald_legner
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Anmeldungsdatum: 01.07.2006
Beiträge: 225
Wohnort: Hamburg (Lurup)

BeitragVerfasst am: 11.02.2007, 10:28

Titel: Re: Vereinsname von Domainhändler belegt

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Helmut schrieb:
Hier mal wieder ein Beispiel dafür, dass jemand den Namen eines Vereins belegt und was er daraus gemacht hat

http://www.rsg-buchenau.de/

Ich hoffe, dass jemand der DOSB dafür sorgt, dass der RSG Buchenau zu seinem Recht kommt.

Helmut


Ich bin mir ja nicht ganz sicher, ob in dem Fall deine Einschätzung richtig ist.
Wie man im Google-Cache sehen kann, war diese Domain zumindest im Jahr 2005 in der Hand des Vereins und hatte vereinsspezifische Inhalte zu bieten.
Laut denic gab es Anfang Dezember 2006 bei der Domain die letzte Veränderung, ich weiss aber nicht, ob die Domain seit diesem Datum bei dem Domainparker liegt.
Ich habe den Eindruck, dass der Verein sich nicht mehr um die Domain gekümmert hat und sie deshalb von jemand anderem übernommen wurde. Das ist in meinem Augen erstmal nichts Schlimmes und zudem auf eine Unachtsamkeit des Vereins zurückzuführen. Spitz formuliert: "Selber schuld!"
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Helmut
Admin


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 12402
Wohnort: Hamburg-Tonndorf

BeitragVerfasst am: 11.02.2007, 16:45

Titel: Re: Vereinsname von Domainhändler belegt

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harald_legner schrieb:
Spitz formuliert: "Selber schuld!"


Na klar. Darum geht es mir ja auch. Wenn ein Verein niemanden hat, der ihm die Homepage betreiben kann oder dies einfach aus anderen Gründen bisher nicht möchte, sollte sich trotzdem die zu ihm passende Web-Adresse sichern. Das kostet man grad so um einen Euro pro Monat. Und wenn man seinen Web-Master verliert und keinen Nachfolger findet, muss man zwar die Hoempage aufgeben, sollte aber nur den Vertrag umwandeln, damit man die Rechte an der Web-Adresse nicht verliert.

Die Aufkäufer frei gewordener Vereins-Domänen tuen nichts unrechtes. Es ist legitim aus der Unachtsamkeit anderer Kapital zu schlagen. Stellt sich trotzdem die Frage, ob derjenige die Konditionen für den Rückkauf festlegen kann.

Was ich meine zeigt vielleicht ein Vergleich: Man stelle sich vor, jemand kauft die z. Z. noch freie Domain http://www.coca-cola.info/ und stellt eine Seite mit Links darauf ins Web. Diese Domain bietet er zu einem ihm angemessen erscheinenden Preis zum Verkauf an. Ich bin mir sicher, dass Coca Cola sich dies nicht gefallen liesse.

Kleine Vereine verfügen nicht über einen Rechtsbeistand, wie ihn sich große Konzerne leisten. Deshalb hielt ich es für geboten, dass der DOSB sich der Sache annimmt.

Helmut
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Helmut
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Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 12402
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BeitragVerfasst am: 14.02.2007, 16:27

Titel: Verein-Domain von Domain-Händler zurückfordern

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Von Hermann Latz, Justitiar des Deutscher Olympischer Sportbundes (DOSB), hat dazu die folgenden Feststellungen getroffen. Ich danke ihm dafür sehr, weil sie die Sachlage klarstellen und weil ich sie hier veröffentlichen darf.

Für die Vereine ist die Lage nicht schlecht, trotzdem sollte man es besser gar nicht erst soweit kommen lassen. Man erspart sich viel Mühe...

Helmut

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Nach meiner Auffassung besteht in den von Herrn Niemeier angeführten Beispielsfällen kein Handlungsbedarf, da die Vereine nicht verpflichtet sind, "Glücksrittern", die sich eine auf existierende Vereinsnamen lautende Domain gesichert haben, diese Adresse "abzukaufen". Jeder Domainhändler ist nach unserer Auffassung bereits aus dem allgemeinen Namensrecht nach § 12 BGB verpflichtet, die Domain dem wahren Berechtigten ( hier dem Vorstand des betreffenden Vereins ) herauszugeben. Auf diesem Weg war es uns z.B. problemlos möglich, die Herausgabe der Adresse www.deutscher-olympischer-sportbund.de zu verlangen. Das Namensrecht nach § 12 BGB gilt auch für juristische Personen wie z.B. einen Verein.

Sollte sich der Domainhändler weigern, bei seinem Provider in die Löschung der "auf Vorrat" angemeldeten Seite einzuwilligen, empfehlen wir die Einschaltung eines auf Internet-Recht spezialisierten Anwalts, der die Rechte des Vereins durchsetzen kann. Hierbei muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass es in Patent- und Markenangelegenheiten keine Verpflichtung gibt, im Falle des Unterliegens die Anwaltskosten der Gegenseite zu übernehmen. Meist geben die unrechtmäßigen Domaininhaber aber bereits klein bei, wenn auf das Namensrecht nach § 12 BGB und eine im Weigerungsfall folgende Löschungsklage hingewiesen wird.

Anders stellt sich der Sachverhalt dar, wenn die Adresse nicht den exakten Vereinsnamen, sondern z.B. eine Abkürzung enthalten soll. So mussten wir uns die Nutzung der Seite www.dosb.de "erkaufen", da diese bereits seit einigen Jahren von einem "Designer-Outlet-Store Berlin" tatsächlich genutzt wurde. Hier hätten wir nur eine Chance auf kostenfreie Übertragung der Domain gehabt, wenn der frühere Inhaber diese Seite über einen längeren Zeitraum nicht genutzt hätte oder davon auszugehen wäre, dass die Öffentlichkeit unter dieser Adresse quasi "selbstverständlich" den Deutschen Olympischen Sportbund erwartet. Hiervon war jedenfalls bei einem damals gerade erst gegründeten Verband nicht auszugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Latz
Justitiar
Deutscher Olympischer Sportbund
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RSG-Arne
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Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 123
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.05.2007, 10:05

Titel: Re: Sichert Eurem Verein Eure Web-Adresse (Domain)

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Helmut schrieb:

Wie man versucht mit fremden Eigentum (Namensrechte sind auch Eigentum) versucht Kapital zu schlagen, zeigt folgendes Beispiel, dass meine Homepage betrifft. Es ehrt mich, dass Leute mich so hoch einschätzen, frage mich aber, ob ich rechtlich dagegen vorgehen kann. Ist Helmuts-Fahrrad-Seiten eine von mir einklagbare Marke, auch wenn sie (noch) nicht im Markenregister eingetragen ist. Siehe http://www.helmuts-fahrradseiten.de/

Helmut


Hallo Helmut,

markenrechtlich kannst Du nur vorgehen, wenn Du eine Marke hast. Aber es gibt ja auch noch andere Rechte, z.B. das Namensrecht oder das Wettbewerbsrecht. Ob diese Wege für Dich Erfolg versprechend sind, kann ich Dir so aber nicht beantworten. Die Frage ist a), ob Du für Deine Domain ein Namensrecht beanspruchen hast, Deine Domain eine allein auf Dich gerichtete Kennzeichnungsfunktion hat und b) ob Du mit einer nicht kommerziellen Seite das Wettbewerbsrecht bemühen willst, es geht nur eines - nicht kommerziell sein oder das Wettbewerbsrecht bemühen. Ein wenig umstritten ist wohl auch noch, ob Du nicht schon im Wettbewerb handelst, wenn Du mit Deiner Seite Geld verdienst, sei es auch wenig (Werbung).
Im Zweifel solltest Du Dir da nochmal anwaltlichen Rat suchen.

Beste Grüße, Arne
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