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Kopfhörer/Ohrstöpsel im Straßenverkehr: Die Gefahr fährt mit

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Helmut
Admin


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 12402
Wohnort: Hamburg-Tonndorf

BeitragVerfasst am: 07.05.2014, 00:38

Titel: Kopfhörer/Ohrstöpsel im Straßenverkehr: Die Gefahr fährt mit

Antworten mit Zitat

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) e.V. schrieb:

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) weist auf die Gefahr von Stöpseln im Ohr und Kopfhörern im Straßenverkehr hin. „Sehen und Hören sind die wichtigsten Wahrnehmungssinne im Straßenverkehr. Durch das Musikhören können jedoch wichtige Warnsignale nicht wahrgenommen werden – ein unnötiges Unfallrisiko für die Verkehrsteilnehmer“, sagt Professor Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der DGU.

Unfallstatistisch wird nicht erfasst, wie viele Menschen aufgrund lauter Musik über Kopfhörer und Ohrstöpsel verunglücken. „Viele Radfahrer, Jogger und Fußgänger tragen jedoch heutzutage die Stöpsel von iPods und ihren Smartphones im Ohr, weil sie auch unterwegs auf Musik, Telefonate oder Hörspiele nicht verzichten wollen. Leider müssen wir in den Unfallkliniken immer wieder Verletzte und Schwerverletzte versorgen, die wichtige Signale überhört haben und dann verunglückt sind“, sagt Hoffmann, der als Ärztlicher Direktor und Unfallchirurg an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Frankfurt am Main tätig ist.

Wichtige Warnsignale im Straßenverkehr sind Hupen, Klingeln, Fahrzeuggeräusche wie ein herannahender Zug an einem Bahnübergang oder Motorengeräusche von Autos und Motorrädern. „Hört ein Verkehrsteilnehmer diese akustischen Signale nicht, kann das zu unvorhersehbaren Handlungen wie beispielsweise dem plötzlichen Queren einer Straße führen und somit schnell zu einer gefahrenvollen Situation werden“, so Hoffmann.

Ein Fahrzeugführer ist laut Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt werden. Kopfhörer sind auf dem Fahrrad verboten bzw. nur dann erlaubt, wenn die akustische Wahrnehmung nur ganz unwesentlich beeinträchtigt ist. Das Tragen von Ohrstöpseln ist in einem Ohr erlaubt, wenn man mit dem anderen Ohr alles gut wahrnehmen kann. Für Fußgänger und Jogger gibt es eine solche direkte gesetzliche Einschränkung nicht, wobei auch diese sich so verhalten müssen, dass sie andere nicht gefährden oder behindern. Die Unfallchirurgen der DGU raten deshalb, ob Autofahrer, Fahrradfahrer, Fußgänger oder Jogger, ganz auf Ohrstöpsel und Kopfhörer im Straßenverkehr zu verzichten.
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