Rechtliches zum Thema Helmpflicht beim Radfahren
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sonja1 A-Lizenz-Schreiber
Anmeldungsdatum: 30.04.2008 Beiträge: 108
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Verfasst am: 16.02.2012, 10:17Titel: Rechtliches zum Thema Helmpflicht beim Radfahren |
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Hier im Forum finden sich ja immer mal wieder Hinweise auf interessante Gerichtsentscheidungen u. ä. rund um´s Rennrad. Da dachte ich mir, daß wir dieses auch mal in einem eigenen Thema sammeln können.
Da das Thema Helmpflicht derzeit mal wieder zur Diskussion steht, möchte ich auf folgende (teilweise bereits bekannte) Gerichtsurteile zum Thema Helmpflicht beim Rennradfahren hinweisen:
Vielen von euch ist bestimmt das Urteil des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 2007 (Az.: 1 U 182/06) bekannt. Darin wurde einem Rennradfahrer Mitverschulden vorgeworfen, weil er keinen Helm trug. Das Gericht führt u.a. aus:
"Bei dieser Gruppe von Radfahrern (Anm. Rennradfahrer) steht die Erzielung hoher Geschwindigkeiten im Vordergrund, wodurch naturgemäß ein gesteigertes Unfallrisiko und damit auch eine beträchtliche Steigerung der Eigengefährdung einhergehen."
Und weiter:
"Während man dem herkömmlichen Freizeitradfahrer, der sein Gefährt als normales Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr ohne sportliche Ambitionen einsetzt, mangels entsprechender allgemeiner Übung nicht ohne Weiteres abverlangen kann, zu seinem eigenen Schutz vor Unfallverletzungen einen Sturzhelm zu tragen, ist die Lage bei besonders gefährdeten Radfahrergruppen wie etwa Radsport betreibenden Rennradfahrern anders zu beurteilen. In diesem Kreis ist auch die Akzeptanz von Schutzhelmen deutlich ausgeprägter als bei „normalen” Radfahrern."
Aus diesen Gründen stellt das Nichttragen eines Helms beim Rennradfahren ein Mitverschulden dar.
Diese Rechtsprechung ist nicht unumstritten. So hat sich das LG Koblenz in einem Urteil aus dem Jahr 2010 (Az: 5 O 349/09) dieser Auffassung nicht angeschlossen und gesagt:
"Gerade eine Abgrenzung zwischen sportlich ambitionierten Rennradfahrern und solchen, die „einfach nur Radfahren“, ist schwer möglich und verschiebt das Risiko des Mitverschuldens unverhältnismäßig. Wäre im vorliegenden Fall der Kläger z. B. der Umwelt zuliebe „einfach nur mit dem Rad“ von der Arbeit nach Hause gefahren, so würde bei gleichem Unfallhergang kein Mitverschulden vorliegen."
Das OLG München hat dagegen im Jahr 2011 (Az.: 24 U 384/10) eine Mithaftung bejaht und auf das OLG Düsseldorf (s.o.) verwiesen.
Eine eindeutige Rechtslage gibt es also derzeit nicht. Daher sollte für alle gelten: Immer mit Helm. Gute Fahrt! |
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Harterbrocken A-Lizenz-Schreiber

Anmeldungsdatum: 28.05.2011 Beiträge: 1484 Wohnort: Williamsburg
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Verfasst am: 16.02.2012, 22:51Titel: |
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Ach, ich liebe sie, die juristische Formulierungskunst.
Dass sich die Richter auch noch widersprechen, macht die Sache nicht einfacher. _________________ Mein Blog: http://st-pedali.blogspot.de/ |
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Technobull A-Lizenz-Schreiber
Anmeldungsdatum: 03.07.2011 Beiträge: 164 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 10.03.2012, 23:33Titel: |
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| Harterbrocken schrieb: | Ach, ich liebe sie, die juristische Formulierungskunst.
Dass sich die Richter auch noch widersprechen, macht die Sache nicht einfacher. |
Ich fordere die Helmpflicht für alle auf 2 Rädern, gleich welches Geschlecht oder Alter. Habe in diesem Leben zweimal einen Helm gebraucht, einmal wäre es mit Sicherheit tödlich ausgegangen bei 55 km/h - Salto über querendes Auto und etliche Purzelbäume. |
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