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Neufassung der StVO: Radverkehr gehört auf die Straße!

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Helmut
Admin


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 12402
Wohnort: Hamburg-Tonndorf

BeitragVerfasst am: 27.03.2013, 23:44

Titel: Neufassung der StVO: Radverkehr gehört auf die Straße!

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Der ADFC Hamburg schrieb:

Neufassung der StVO: Radverkehr gehört auf die Straße!

ADFC begrüßt längst überfällige Änderung der Straßenverkehrsordnung als einen Schritt in die richtige Richtung. Um fahrradfreundliche Verhältnisse in Hamburg zu schaffen, braucht es aber mehr: den ernsthaften Willen der politisch Verantwortlichen.


Die zum 1. April 2013 in Kraft tretende Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) schafft einige überflüssige Verkehrsschilder ab und bringt kleine Verbesserungen für alle, die Rad fahren. Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Kommunen nicht mehr bevorzugt von der Fahrbahn getrennte Radwege anlegen sollen. Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sind ihnen künftig gleichgestellt. Außerdem wird der Bau von Fahrradstraßen und von Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Fahrbahn erleichtert.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt die jetzigen Änderungen als einen Schritt in die richtige Richtung. „Der Gesetzgeber erkennt an, dass Radfahrende ein Fahrzeug lenken und sie daher auf die Straße gehören. Radfahren wird so schneller, komfortabler und sicherer“, sagt Dirk Lau, stellvertretender Landesvorsitzender des ADFC Hamburg. Wenn Hamburg die Vorgaben der StVO konsequent umsetze, bestünde die Hoffnung, die Stadt ein Stück fahrradfreundlicher zu machen. „Wer Auto fährt, wird sich darauf einstellen müssen, dass in Zukunft mehr Radfahrende auf der Straße unterwegs sind“, so Lau. Auf der Fahrbahn bewegen sie sich im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs, so lassen sich Unfälle besser vermeiden.

Eine ebenfalls wichtige Änderung betrifft die Ampeln: „Wer ein Rad führt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten“, heißt es in der neuen StVO. Das heißt: Zukünftig gelten also die Ampeln für den Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn auch für Radfahrende. Nach Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich nicht mehr richten. Allerdings mit einer Einschränkung: Solange für Radwege neben Gehwegen keine Fahrradsignale eingerichtet sind, müssen Radfahrende bis Ende 2016 weiterhin die Fußgängerampeln befolgen. „Diese Übergangsfrist ist viel zu lang“, kritisiert Lau. „Das lässt sich schneller umstellen“.

Zusammen mit den seit 2009 geltenden Verwaltungsvorschriften wird die neue StVO den Radfahrenden zudem künftig Umwege ersparen. Einbahnstraßen können nun leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Neue Sackgassenschilder werden laut ADFC künftig zeigen, dass ein Durchkommen für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer möglich ist.

Ab dem 1. April 2013 gibt es auf deutschen Straßen zudem keine „Radfahrer“ und auch keine „Fußgänger“ mehr. In der Neufassung der Straßenverkehrsordnung heißt es vielmehr nun geschlechtsneutral „Wer ein Rad fährt“ oder „Radfahrende“, aber auch „Wer zu Fuß geht“. Ein Aprilscherz? Nein, denn diese sprachliche Neuregelung soll mehr Gerechtigkeit in das Gesetzeswerk gebracht und Diskriminierungsvorwürfen vorgebeugt werden.

Die Änderung der StVO war nötig geworden, nachdem Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer die letzte Novelle von 2009 wegen Formfehlern im Frühjahr 2010 für unwirksam erklärt hatte.
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Helmut
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Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 12402
Wohnort: Hamburg-Tonndorf

BeitragVerfasst am: 27.03.2013, 23:49

Titel: Re: Neufassung der StVO: Radverkehr gehört auf die Straße!

Antworten mit Zitat

ADFC Hamburg schrieb:
Eine ebenfalls wichtige Änderung betrifft die Ampeln: „Wer ein Rad führt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten“, heißt es in der neuen StVO. Das heißt: Zukünftig gelten also die Ampeln für den Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn auch für Radfahrende. Nach Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich nicht mehr richten. Allerdings mit einer Einschränkung: Solange für Radwege neben Gehwegen keine Fahrradsignale eingerichtet sind, müssen Radfahrende bis Ende 2016 weiterhin die Fußgängerampeln befolgen.

Auch danach gilt, dass eine mit einem stilisierten Radfahrer drauf abgebildete Ampel für Radfahrer gilt. Soweit, so gut, aber leider ist es heute schon gängige Praxis, dass Fussgänger-Ampeln mit Doppelsymbolen für Fußgänger und Radfahrer versehen werden, so dass dann für Radfahrer nicht wie erhofft die Auto-, sondern die Fussgängerampelschaltung gilt.

Das passt nicht zum Radfahren, weil man mit dem Rad erheblich schneller eine Straße quert, als dies Fußgänger tun. So geht dieses neue Gesetz ins leere, weil Radfahrer faktisch vielfach doch wieder ausgebremst werden.
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