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Thali A-Lizenz-Schreiber

Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 555 Wohnort: HH-Ottensen
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tierfreund23 A-Lizenz-Schreiber

Anmeldungsdatum: 08.06.2008 Beiträge: 871 Wohnort: Adendorf
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Verfasst am: 01.12.2009, 23:47Titel: |
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Harte Straffe…
15 Jahre kein Fahrrad fahren…  _________________ Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte,
drum gab er Säbel, Schwert und Spieß, dem Mann in seine Rechte,
drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede...
Zitat: Ernst Moritz Arndt 1812 |
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snief A-Lizenz-Schreiber

Anmeldungsdatum: 17.10.2007 Beiträge: 203 Wohnort: Adendorf
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Verfasst am: 02.12.2009, 07:59Titel: |
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| Die haben sie doch nicht alle |
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Helmut Admin

Anmeldungsdatum: 03.04.2006 Beiträge: 12402 Wohnort: Hamburg-Tonndorf
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Verfasst am: 02.12.2009, 08:29Titel: |
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Mit solchen Massnahmen hat's in Hamburg mal einer zum Innensenator gebracht. Das scheint mir noch ruppiger zu sein. Vielleicht möchte jemand Angie beerben? _________________ Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden. |
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devil666 C-Lizenz-Schreiber
Anmeldungsdatum: 11.05.2009 Beiträge: 24 Wohnort: Hamburger Osten
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Verfasst am: 09.12.2009, 11:32Titel: |
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Das o. g. Beispiel kommt mir sehr bekannt vor, nur mit geringfügigen Abweichungen.
Einem sehr guten Freund von mir ist in München Ähnliches passiert - war fast mit dem gleichen Promillewert erwischt worden - wurde angehalten, aber nicht weil er Schlangenlinien gefahren ist, sondern weil sein Licht in der Nacht nicht an war.
Resultat: MPU und zusätzlich EUR 1.500,- Strafe...man munkelt ja, dass die Polizisten im Freistaat Bayern die Gesetze sehr strikt verfolgen und anwenden. Manchmal vermisse ich bei solchen Personen irgendwie das Feingefühl... _________________ good night white pride |
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Grotefend A-Lizenz-Schreiber

Anmeldungsdatum: 29.05.2007 Beiträge: 508 Wohnort: Hamburg-Bahrenfeld
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Verfasst am: 09.12.2009, 19:01Titel: |
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Die Meldung im "Challenge-Magazin" ist ein gutes Beispiel dafür, daß man nicht alles glauben darf, was so gedruckt und/oder im Internet verbreitet wird.
Bei genauerer Hinsicht ergibt sich folgender Sachverhalt:
Bübchen ist sturzbetrunken mit dem Fahrrad gefahren und dabei erwischt worden. Wie in solchen Fällen üblich und völlig normal, wurde ihm auferlegt, an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, vulgo: "Idiotentest") teilzunehmen. Bis dahin war ihm nach § 2 FEV das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt. Mehr nicht. Wenn er die MPU absolviert hat, darf er - vorausgesetzt er wird nicht als notorisch alkoholabhängig erkannt - wieder mit Fahrrad, Tretroller, Skateboard u.ä. am Verkehr teilnehmen.
Und die 15 Jahre (angebliches) Fahrverbot? Hierbei geht es um die Frist bis zur Löschung des Eintrags im Verkehrszentralregister.
Fazit: So unchristlich waren die vorweihnachtlichen Grüße vom Amtsgericht gar nicht.
Und meine Weihnachtsgrüße an alle Forumsleser sind ganz herzlich und werden noch angereichert durch die allerbesten Wünsche für das Jahr 2010. Viele Kilometer, wenig Plattfüße und keine Stürze.
Grotefend _________________ Sonne in den Speichen sieht nur, wer sein Rad bewegt. |
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Thali A-Lizenz-Schreiber

Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 555 Wohnort: HH-Ottensen
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Verfasst am: 09.12.2009, 19:25Titel: |
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Hallo Grotefend,
schön das Du uns "Licht ans Rad" gemacht hast, man merkt halt doch, dass Du vom Fach bist.
Also last es ruhig angehen, auch wenn ihr "nur" Radfahrt
Grüße
Thali _________________
*** Altona skal være Dansk *** |
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